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Abofallen und Internet-Abzocke

Abofallen im Internet - Was ist zu beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, was Sie tun können bei Abofallen!

 

 

  • Sind Sie unter 18? Dann gibt es keine Zahlungspflicht!

    Für Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern mit dem Abschluß eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht.
    Aber bitte keine Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken! Sie wissen nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden.
    Es gilt: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen!

    Wer zahlt sieht sein Geld nicht wieder! Wenn jemand Geld von Ihnen will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen gekommen ist.
    Das geht praktisch nicht, wenn er auf der Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt ist, dass die Dienstleistung etwas kostet - oder wenn vorgetäuscht wurde, dass der Dienst kostenlos ist.
  • Falsche Daten angegeben - das ist kein Betrug!

    ...solange es Ihrer Meinung nach um einen kostenlosen Dienst handelt. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren!
  • Kein unnötiger Briefwechsel!

    Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.

  • Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung, Gerichtsprozessen  oder Anwalt!

    Dafür brauchen Sie zwar strake Nerven, jedoch ist es nunmal halt so, dass die Betreiber dieser Internetseiten mit versteckten Kosten viel schreiben und drohen. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Da diese wissen, dass sie nur verlieren können. In einer handvoll Fällen klagten die Betreiber sogar und verloren jedesmal vor Gericht. Die Rechtslage scheint also vollkommen klar zu sein.
  • Ein Mahnbescheid sagt garnichts aus!

    Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.

 

 

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